AGB
ANMELDUNG FÜR BEFRISTETE KURSE
Die Anmeldung (auch Internetanmeldung ohne Unterschrift) zu den Kursen ist verbindlich, verpflichtet zur vollständigen Zahlung des Kurshonorars und berechtigt zum Besuch des gesamten Kurses. Bei Minderjährigen sind die Erziehungs- berechtigten zahlungspflichtig. Die Tanzschule verpflichtet sich, bei rechtzeitiger und schriftlich vollständig ausgefüllter Anmeldung den gewünschten Platz zu reservieren. Bei Zahlung per Überweisung oder in bar ist die gesamte Gebühr bei Anmeldung fällig. Mündliche Absprachen gelten als nicht vereinbart und haben auf das Vertragsverhältnis keinen Einfluss. Mitarbeiter der Tanzschule können auf die Schriftform nicht verzichten und sind nicht ermächtigt, vertragsrelevante Erklärungen abzugeben oder in Empfang zu nehmen. Abweichende Regelungen (Kulanz), auch von der ausgewiesenen Kursgebühr, sind möglich, bedürfen aber der Zustimmung der Tanzschulleitung.
ANMELDUNG UND UNTERRICHTSZEITEN FÜR FORTLAUFENDE KURSE
Die Anmeldung (auch Internetanmeldung ohne Unterschrift) zu den Kursen ist verbindlich, verpflichtet zur vollständigen Zahlung des Kurshonorars und berechtigt zum Besuch des gesamten Kurses. Bei Minderjährigen sind die Erziehungs- berechtigten zahlungspflichtig. Die Tanzschule verpflichtet sich, bei rechtzeitiger und schriftlich vollständig ausgefüllter Anmeldung den gewünschten Platz zu reservieren. Die Honorare bei fortlaufenden Kursen werden monatlich zum ersten Werktag im Monat per SEPA-Lastschrift eingezogen. Alle monatlichen Honorare bei fortlaufenden Kursen entsprechen 1/12 eines Jahreshonorars und werden deshalb auch in den Ferien einbehalten. Mündliche Absprachen gelten als nicht vereinbart und haben auf das Vertragsverhältnis keinen Einfluss. Mitarbeiter der Tanzschule können auf die Schriftform nicht verzichten und sind nicht ermächtigt, vertragsrelevante Erklärungen abzugeben oder in Empfang zu nehmen. Abweichende Regelungen (Kulanz), auch von der ausgewiesenen Kursgebühr, sind möglich, bedürfen aber der Zustimmung der Tanzschulleitung. Der Unterricht für fortlaufende Kurse findet an 36 Wochen im Jahr statt. Während der Schulferien und an gesetzlichen Feier- tagen findet grundsätzlich kein Unterricht statt. Nach den Oster-, Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien beginnt der Unterricht mit dem jeweiligen Schulanfang. Voraussetzungen für einen ordentlich geleisteten Unterricht bei allen Kursen gelten auch dann als erfüllt, wenn der Tanzlehrer oder Saal gewechselt werden müssen oder ein Zusammenlegen von Kursen seitens der Tanzschule erfolgt. Die Tanzschule behält sich vor, Kurse zu verlegen oder abzubrechen, wenn die Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt. In diesem Fall erfolgt eine Rückzahlung der anteiligen Kursgebühr. Sollte sich bei der Zusammenführung von Kursen Unterrichtstag- oder Zeitverschiebung ergeben, wird ein Sonderkündigungsrecht von drei Wochen zum Monatsende gewährt.
MAHNUNG/ RÜCKLASTSCHRIFTKOSTEN
Bei Verzug der Honorarzahlung kann die Tanzschule Mahnungen verschicken. Die Vergütung für Lohn- und Materialeinsatz beträgt pro Mahnung 5,00 €. Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden, so werden die vom Bankinstitut erhobenen Gebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr seitens der Tanzschule in Höhe von 5,00 € berechnet.
TEILNAHME AM UNTERRICHT NICHT MÖGLICH/ AUSFALL DES UNTERRICHTS
Ein Fernbleiben vom Unterricht - auch ein entschuldigtes - führt nicht zur Minderung des Honorars oder zu Ersatzansprüchen. Verantwortet die Tanzschule den Ausfall einzelner Unterrichtseinheiten, werden selbstverständlich Ersatzstunden angeboten.
KÜNDIGUNGSFRISTEN FÜR FORTLAUFENDE KURSE
Die Kündigungsfrist eines fortlaufenden Kurses beträgt zwei Monate zum Quartalsende. Ist durch Krankheit dauerhaft eine weitere Teilnahme am Unterricht nicht möglich, kann bei Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung das Honorar gutgeschrieben werden und zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden. Das Honorar ist in diesem Fall nicht übertragbar und/oder in bar auszahlbar - die Kündigungsfrist bleibt bestehen. Die Kündigung und alle Mitteilungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, bedürfen der Schriftform (aufgrund unserer Geschäftszeiten bitte keine Einschreiben mit Rückschein) und sind zu richten an: Tanzschule Paulerberg, Inhaberin Julia Paulerberg, Danziger Str.11-13, 47057 Duisburg.
STORNO FÜR BEFRISTETE KURSE
Eine Stornierung von befristeten Kursen muss bis 10 Tage vor Kursbeginn schriftlich erfolgen und ist gegen eine Gebühr in Höhe von 25% des gesamten Honorars möglich. Als Zustelldatum gilt das Datum des Posteingangs. Ist durch Krankheit eine Teilnahme an einem befristeten Kurs nicht möglich, kann bei Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung das Kurshonorar gutgeschrieben werden und zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden.
HAFTUNG
Die Ausübung des Tanzens bzw. die sonstige Betätigung in unseren Räumen und auch der allgemeine Aufenthalt in unseren Räumen und auf Veranstaltungen der Tanzschule Paulerberg geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Mitarbeitern verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Des Weiteren ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt, sofern es sich nicht um Schäden an Körper, Leben oder Gesundheit handelt. Für die Garderobe der Mitglieder bzw. deren anderweitige Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
DATENSCHUTZ
Der Kunde erklärt sich bereit, dass die Kundendaten in der tanzschuleigenen EDV gespeichert werden. Die Daten sind vor dem Zugriff nicht berechtigter Personen geschützt und sind nur gesondert berechtigtem Tanzschulpersonal zugängig. Die Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben. Der Kunde hat die Möglichkeit, sich die AGB mitzunehmen und sich auf Wunsch eine Kopie des Vertrages aushändigen zu lassen.
FILM- UND FOTOAUFNAHMEN
In der Tanzschule werden in einigen Fällen Film- und Fotoaufnahmen zu Werbezwecken getätigt. Hiermit gestattet der Teilnehmer, dass getätigte Aufnahmen später in der Öffentlichkeit ohne Namensnennung verwertet werden dürfen. Andernfalls muss der Teilnehmer die Information an den Fotografen / das Filmteam mitteilen. Geschieht dies nicht, gehen wir davon aus, dass die Verwertung honorarfrei gestattet wird und die Film- und Fotorechte in den Besitz der Tanzschule übergehen.
Stand Januar 2023