Corona-Update: Testpflicht!

Liebe Tanzbegeisterte,

liebe Mitglieder,

 

aufgrund der ab Montag, den 16.08. für Duisburg geltenden Inzidenzstufe 2 sind wir dazu verpflichtet, die 3G-Regel umzusetzen. Das bedeutet im Detail folgendes:

 

  • Geimpfte und genesene Personen müssen keinen negativen Corona-Test vorweisen, um die Tanzschule betreten zu können. Bitte den Nachweis entsprechend mit sich führen.
  • Nicht-Geimpfte oder Nicht-Genesene müssen einen aktuellen negativen Corona-Test nicht älter als 24 Stunden (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) vorzeigen, um die Tanzschule betreten zu können.
  • Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht befreit. Eltern dieser Mitglieder unterliegen stets der 3G-Regel beim Betreten der Tanzschule. Je nach Selbstständigkeit der Kinder können diese die Tanzschule natürlich auch alleine betreten - heißt, bis zum Eingang gebracht werden und dort wieder pünktlich abgeholt werden.
  • Jugendliche unter 16 Jahren sind ab Schulstart am 18.08. ebenfalls von der Testpflicht befreit, da die Schulen die Testung zweimal pro Woche übernehmen.  Am 16. und 17.8. ist hier ein negativer Schnelltest erforderlich. Eltern dieser Mitglieder unterliegen stets der 3G-Regel beim Betreten der Tanzschule. 

Wir sind froh, dass wir weiter tanzen dürfen und bitten euch um Unterstützung bei der Durchführung der Maßnahmen. Je schneller jeder seinen Nachweis parat hat, desto reibungsloser läuft es für unser Team vor Ort. Sollte es neue Informationen geben, werden wir euch entsprechend rechtzeitig informieren.

 

Bis dahin konzentrieren wir uns wieder auf den Tanzspaß! ;-)

 

Herzliche Grüße

Julia & Nico Paulerberg und das Tanzschulteam

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